| 
 
 07.07.2010: Haushaltsausschuss gibt grünes Licht
 für die Förderung 
erneuerbarer Energien
 
 Haushaltssperre für das 
Marktanreizprogramm aufgehoben
 
 Der Haushaltsausschuss des 
Deutschen Bundestages hat heute seine Einwilligung zur Aufhebung der 
qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. 
Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe 115 Millionen Euro in
diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im 
Wärmemarkt genutzt werden. Damit stehen in diesem Jahr für die Förderung
im Marktanreizprogramm insgesamt 380 Millionen Euro zur Verfügung.
 
 Bundesumweltminister
Norbert Röttgen begrüßte die Entscheidung des Haushaltsausschusses. 
„Dies bedeutet ein klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau 
erneuerbarer Energien. Das Marktanreizprogramm ist das bedeutendste 
Investitionsförderprogramm für Technologien zur Wärmeerzeugung aus 
erneuerbaren Energien. Dank der hohen förderpolitischen Hebelwirkung 
erwarten wir, dass mit dem Fördervolumen des Marktanreizprogramms von 
380 Millionen in diesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro Investitionen 
ausgelöst werden können. Das hilft dem lokalen Handwerk ebenso wie der 
mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor. Die technologische 
Spitzenstellung der deutschen Industrie weltweit für die erneuerbaren 
Energien kann auch durch das Marktanreizprogramm gestärkt werden, indem 
die Förderung regelmäßig auf die jeweils innovativsten Technologien 
ausgerichtet wird.“  sagte Röttgen.
 
 Konkret bedeutet die 
Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm folgendes:
 
 • Der
am 3. Mai 2010  verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.
 
 •
Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt 
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der
neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die 
innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit 
ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist.  Dazu zählen u. a. 
Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und 
Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und 
Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. 
Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite 
Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. 
Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt 
etablierte Technologien wie z. B. Solarkollektoren zur reinen 
Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten 
Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen, 
Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die neue 
Richtlinie tritt voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Die 
Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
 
 
 
 |