07.07.2010: Haushaltsausschuss gibt grünes Licht
für die Förderung
erneuerbarer Energien
Haushaltssperre für das
Marktanreizprogramm aufgehoben
Der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages hat heute seine Einwilligung zur Aufhebung der
qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt.
Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe 115 Millionen Euro in
diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im
Wärmemarkt genutzt werden. Damit stehen in diesem Jahr für die Förderung
im Marktanreizprogramm insgesamt 380 Millionen Euro zur Verfügung.
Bundesumweltminister
Norbert Röttgen begrüßte die Entscheidung des Haushaltsausschusses.
„Dies bedeutet ein klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau
erneuerbarer Energien. Das Marktanreizprogramm ist das bedeutendste
Investitionsförderprogramm für Technologien zur Wärmeerzeugung aus
erneuerbaren Energien. Dank der hohen förderpolitischen Hebelwirkung
erwarten wir, dass mit dem Fördervolumen des Marktanreizprogramms von
380 Millionen in diesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro Investitionen
ausgelöst werden können. Das hilft dem lokalen Handwerk ebenso wie der
mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor. Die technologische
Spitzenstellung der deutschen Industrie weltweit für die erneuerbaren
Energien kann auch durch das Marktanreizprogramm gestärkt werden, indem
die Förderung regelmäßig auf die jeweils innovativsten Technologien
ausgerichtet wird.“ sagte Röttgen.
Konkret bedeutet die
Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm folgendes:
• Der
am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp wird sofort aufgehoben.
•
Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der
neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die
innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit
ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen u. a.
Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und
Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und
Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.
Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite
Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht.
Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt
etablierte Technologien wie z. B. Solarkollektoren zur reinen
Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten
Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführter Pelletöfen,
Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die neue
Richtlinie tritt voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Die
Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
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